Wie sind die Tagesmütter/-väter qualifiziert?

Seit dem 01. Januar 2005 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) in Kraft. Dieses regelt bundesweit unter anderem, dass „Personen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen sollen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.“

Da die Kindertagespflege dem Förderauftrag des Achten Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfe) entsprechend die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes umfasst, ist es uns sehr wichtig, dass die Tagesmütter/-väter sich in einem entsprechenden Kurs qualifizieren bzw. einschlägige Erfahrung mit Kindern haben (z.B. Erzieher/innen).

Das Jugendamt Bad Dürkheim bietet in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule entsprechende Qualifizierungskurse nach dem Standard des Tagesmütter - Bundesverbandes und des DJI-Curriculums (Deutsches Jugend Institut) an. Die Vorgabe des DJI-Curriculums umfasst eine Qualifizierungseinheit von mindestens 160 Stunden. Das Qualifizierungsseminar unserer Kreisvolkshochschule umfasst aktuell 170 Stunden und endet mit dem Zertifikat als „qualifizierte Tagespflegeperson“.

Weiterhin bieten wir unseren Tagesmüttern/-vätern ein vielfältiges Weiterbildungsprogramm im Rahmen der Kindertagespflege an.

Wir vermitteln nur Tagespflegepersonen, die qualifiziert sind und eine Pflegeerlaubnis besitzen.

Bitte achten Sie bei Ihrer Wahl unbedingt darauf, dass die Tagesmutter/ der Tagesvater Ihnen eine Pflegeerlaubnis vorlegen kann! Durch die von uns erteilte Pflegeerlaubnis ist sichergestellt, dass die Tagesmutter/ der Tagesvater sich der Eignungsfeststellung unterzogen hat und alle persönlichen sowie räumlichen Voraussetzungen erfüllt.

Eine Ausnahme stellen die Kinderfrauen dar. Das sind Tagespflegepersonen, die die Kinder im elterlichen Haushalt betreuen und darum zwar qualifiziert sein müssen, jedoch keine Pflegeerlaubnis benötigen.

Landkreis Bad Dükheim
 
 

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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