Kindesschutz

Nach § 1631 Abs. 2 BGB hat jedes Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Aus dieser Gesetzesformulierung entsteht für die Erwachsenen unmissverständlich der Auftrag, den Kindern mit dem nötigen Respekt zu begegnen.

Diese Verpflichtung besteht für alle Erwachsenen, unabhängig vom Verhältnis, das sie zu den Kindern haben, auch für Eltern und Tagesmütter/-Väter.

Als Erbringer von Leistungen haben Sie als Tagesmutter/ -Vater nach dem § 8a SGB VIII einen besonderen Schutzauftrag. Stellen Sie  Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch usw.) fest, sollen Sie eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ zu Rate ziehen. Fachkräfte finden Sie hier bei uns im Jugendamt. Selbstverständlich dürfen Sie sich auch jederzeit vertrauensvoll an Ihre Fachberatung in der Kindertagspflege wenden.

Landkreis Bad Dükheim
 
 

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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Europäischer Sozialfonds für Deutschland
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Frühe Chancen