Satzung des Landkreises Bad Dürkheim

Die Satzung des Landkreises Bad Dürkheim regelt das Verfahren der Kindertagespflege im Landkreis Bad Dürkheim. Sie benennt die Voraussetzungen zum Erwerb der Pflegeerlaubnis ebenso wie die Voraussetzungen zur Beantragung und Auszahlung der Förderleistung an die Sorgeberechtigten.

Die Satzung wurde 2016 erstellt. Eine Satzungsänderung erfolgte 2021.

Anlagen:

Anlage 1 Rahmenvereinbarung für Ktp mit angestellter Kindertagespflegeperson.

Anlage 2 Kindertagespflege in anderen Räumen.

Anlage 3 Tabelle der leistungsgerechten Vergütung.

Anlage 4 Definition der Betreuungszeiten.

Landkreis Bad Dükheim
 
 

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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