Tagespflege in fremden Räumen

01.04.2020

Seit Juni 2013 darf aufgrund einer veränderten Gesetzeslage die Kindertagespflege nun auch in „anderen geeigneten Räumen“ durchgeführt werden.

Kindertagespflege in anderen Räumen

Bis zum Sommer 2013 war die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege nur im Haushalt der Tagespflegeperson oder im Haushalt der Eltern des Kindes /der Kinder möglich. Seit Juni 2013 darf aufgrund einer veränderten Gesetzeslage die Kindertagespflege nun auch in „anderen geeigneten Räumen“ durchgeführt werden.

Damit eröffnen sich nun auch für Männer und Frauen, die bisher im eigenen Haushalt nicht betreuen konnten oder wollten neue Perspektiven, denn es kann zum Beispiel eine kleine Wohnung angemietet werden. Denkbar ist auch, dass zum Beispiel Vereine oder Verbände usw. Räume zur Verfügung stellen. Daneben kann damit auch für Arbeitgeber die Festanstellung einer Tagespflegeperson im eigenen Betrieb attraktiv werden. Die Prozedere der Eignungsfeststellung der Tagespflegeperson über die Qualifizierung bis hin zur Pflegeerlaubniserteilung bleiben davon unberührt. Wenn das Thema Ihr Interesse weckt und Sie weitere Informationen brauchen melden Sie sich gerne im Kreisjugendamt Bad Dürkheim.