Allgemeine Infos

Sehr geehrte Eltern,

der Landkreis Bad Dürkheim hat eine Satzung für die Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII verabschiedet. Die Satzung sieht ein spezielles Verfahren im Ablauf der Antragstellung auf Förderleistung und Beauftragung Ihrer Tagespflegeperson vor.

Reichen Sie bitte als ersten Schritt Ihren Förderantrag mit den notwendigen Nachweisen zu Ihrem Einkommen ein. Bei der Betreuung von Kindern unter einem Jahr oder Randzeitenbetreuung benötigen wir auch Nachweise Ihres Arbeitgebers zu Ihrer Berufstätigkeit bzw. Ihren Arbeitszeiten. Sie erhalten dann einen Bescheid, in welchem der Kostenbeitrag festgesetzt wird.

Sollten Sie bereits eine Tagesmutter für Ihr Kind gewählt haben, können Sie uns zusammen mit dem Förderantrag die Betreuungsvereinbarung zusenden. Verwenden Sie bitte das angefügte Formular.

Wenn Sie noch keine Tagespflegeperson gefunden haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen bei der Vermittlung behilflich sein können.

Die Tagespflegeperson erhält ebenfalls einen Bescheid, in dem die Dauer und die Höhe der laufenden Geldleistung festgesetzt werden.

Die von Ihnen gewählte Tagesmutter wird mit der Betreuung Ihres Kindes durch das Kreisjugendamt Bad Dürkheim beauftragt. Das Kreisjugendamt Bad Dürkheim nimmt Kontakt mit der Tagesmutter auf und sendet ihr eine Betreuungsvereinbarung für Ihr Kind. Nimmt die Tagesmutter den Auftrag an und sendet die Betreuungsvereinbarung unterschrieben an das Kreisjugendamt zurück, kann die Betreuung beginnen.

Die Höhe der laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson ist durch den Landkreis Bad Dürkheim festgelegt. Lediglich eine Zahlung für Mahlzeiten, die in Anspruch genommen werden, soll durch die Sorgeberechtigten mit der Tagespflegeperson vereinbart werden. Das Kreisjugendamt empfiehlt für eine warme Mahlzeit einen Betrag von 3,40 Euro und für eine kalte Mahlzeit einen Betrag von 2,50 Euro an die Tagesmutter zu zahlen.

Die Kindertagespflege ist, ebenso wie die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, ein Angebot der Jugendhilfe nach § 23 SGB VIII. Viele Eltern und Alleinerziehende sind auf eine flexible und individuelle Kinderbetreuung angewiesen.

In der Kindertagespflege lassen sich die Betreuungszeiten ganz nach Wunsch vereinbaren. So übernehmen Tagesmütter/-väter die Betreuung eines oder mehrerer Kinder für einige Stunden bis hin zu einem ganzen Tag - nur an einzelnen Tagen in der Woche oder auch die ganze Woche. Sogar Betreuungen über Nacht oder an Wochenenden werden angeboten. Zumeist werden die Kinder im Haushalt der Tagespflegemutter betreut. Es können jedoch auch Tagespflegemütter zu Ihnen nach Hause kommen und die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld betreuen. Welche Art der Betreuung für Sie die Richtige ist, können Sie im persönlichen Gespräch mit Tagespflegemüttern oder auch der Fachberatung für Kindertagespflege im Kreisjugendamt herausfinden.

In erster Linie richtet sich Kindertagespflege an Kinder in der Altersgruppe von 0-3 Jahren und stellt eine wertvolle Alternative oder Ergänzung zum Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen dar. Die Kindertagespflege möchte Eltern und ihren Kindern eine familiennahe und individuelle Betreuung anbieten. Ihre Kinder machen erste soziale Erfahrungen in kleinen, überschaubaren Gruppen, denn Tagesmütter/-väter dürfen nicht mehr als 5 fremde Kinder gleichzeitig betreuen.

Kindertagespflege kann auch für Kinder anderer Alterstufen in Betracht kommen, z.B. als ergänzendes Angebot in Kindertagesstätten oder dem Hort.

Die Aufgaben von Tagespflegemüttern- und Vätern sind vielfältig, breit gefächert und anspruchsvoll. Das Deutsche Jugendinstitut und auch der Gesetzgeber betonen den Bildungsauftrag der Kindertagspflege, besonders in der frühkindlichen Erziehung.

Einen Überblick der verschiedenen Aufgaben möchten wir Ihnen hier in dieser Bildergalerie geben. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an die Fachberatung der Kindertagespflege im Kreisjugendamt Bad Dürkheim wenden.

Das Kreisjugendamt steht Eltern und Kindertagespflegepersonen in allen Fragen der Kindertagespflege zur Seite. Wir beraten und vermitteln Kindertagespflegepersonen und helfen Eltern, eine geeignete Kindertagespflegeperson zu finden. Für eine bessere Erreichbarkeit können Sie die Fachberatung Kindertagespflege auch in unseren Sozialraumbüros in Haßloch und Grünstadt aufsuchen.

  • Wir überprüfen Tagesmutter/Tagesvater hinsichtlich ihrer Eignung.
  • Wir erteilen die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII

Wenn Sie Fragen zu den Bescheiden nach Einreichen eines Förderantrages haben oder andere Fragen bezüglich der Kosten oder der Förderleistung in der Kindertagespflege, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Um eine gute und flächendeckende Betreuung zu sichern, arbeitet der Fachbereich Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Bad Dürkheim mit verschiedenen Behörden, Institutionen und Beratungsstellen zusammen. Im gemeinsamen Austausch werden Bedarfe ermittelt und Wege zur optimalen Versorgung erarbeitet.

Unsere Kooperationspartner sind verschiedene Beratungsstellen, das Jobcenter (ARGE Deutsche Weinstraße), die Bundesagentur für Arbeit und viele andere.

Unser Partner in der Qualifikation der Tagespflegepersonen ist das Jugendamt Ludwigshafen.

Die Kindertagespflege hat im System der Kindertagesbetreuung insgesamt einen wesentlichen Stellenwert eingenommen. So sollten 30% der neuen Betreuungsplätze bis 2013 bei Tagesmüttern / Tagesvätern geschaffen werden. Daher startete das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Oktober 2008 das „Aktionsprogramm Kindertagespflege".

Es begleitete und förderte den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, die frühkindliche Förderung zu verbessern und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf herzustellen.

Potenzielle Tagesmütter/Tagesväter sollten motiviert werden, sich für diesen Beruf zu entscheiden und zu qualifizieren. Eine enge Kooperation mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit war zur Gewinnung der Fachkräfte unerlässlich. Das Aktionsprogramm verfolgte damit die beschäftigungspolitischen Zielvorgaben der Europäischen Union und wurde aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Das Aktionsprogramm gestaltete sich wie folgt in 3 Säulen:

Säule 1:

Hier ging es um den Auf- und Ausbau von Strukturen zur Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagesmüttern und -vätern. Aktuell sind 160 Modellstandorte in Deutschland ausgewählt worden.

Säule 2:

Ziel der zweiten Säule war es, die Tagespflegemütter und -väter entsprechend des fachlich anerkannten Curriculums des Deutschen Jugendinstituts zu qualifizieren. Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit einigten sich auf ein gemeinsames Gütesiegel für die Anbieter von Qualifizierungskursen.

Säule 3:

Mit der dritten Säule des Aktionsprogramms wurden Angebote zur Information und Beratung bereitgestellt. So bietet beispielsweise das Internetportal „www.fruehe-chancen.de“ fundierte Informationen zur Kindertagespflege. Weiterhin richtet sich das Handbuch Kindertagespflege unter „www.handbuch-kindertagespflege.de“ an Eltern, Tagespflegepersonen, Jugendhilfeträger und andere Interessierte.

Das Kreisjugendamt Bad Dürkheim im Aktionsprogramm Kindertagespflege

Als eines von insgesamt neun Jugendämtern in Rheinland-Pfalz war das Kreisjugendamt Bad Dürkheim seit dem 1.Januar 2010 Modellstandort im Aktionsprogramm Kindertagespflege. Für den Ausbau der Kindertagespflege im Landkreis Bad Dürkheim standen dem Kreisjugendamt Fördermittel zur Verfügung. Mit der Bereitstellung dieser Mittel war eine klare Erwartung an die Verbesserung der Kindertagespflege geknüpft hinsichtlich der Qualität des Ausbildungsstandards und der Förderleistung für die Tagespflegepersonen.

Da der Landkreis Bad Dürkheim eine Weinbauregion mit viel Fremdenverkehr und Gastronomie ist und die Schichtarbeit -bedingt durch die großen Betriebe in der näheren Umgebung- keine Seltenheit darstellt, sind Eltern aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf flexible Betreuungszeiten angewiesen. Auch die Zunahme alleinerziehender Elternteile erfordert die Einrichtung flexibler Betreuungszeiten bzw. –Plätze. Es war und ist unser Ziel, den Bedarf der Eltern zu decken, indem wir die Tagespflege im Landkreis stärker bekannt machen und das Interesse bei Männern, genauso wie Frauen, an dieser Tätigkeit wecken.

Die Mittel aus dem Aktionsprogramm erlaubten uns eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, indem wir Plakate und Flyer bereitstellten und im Landkreis großflächig verteilten. Daneben nahmen und nehmen wir noch immer an Aktionen verschiedenster Art im gesamten Landkreis teil.

Für eine bessere Erreichbarkeit bot die Fachberatung Kindertagespflege in unserem Sozialraumbüro in Haßloch einmal in der Woche eine regelmäßige Sprechzeit an. Inzwischen wurde dort die Stelle einer Fachberatung fest verankert. Außerdem beschloss der Jugendhilfeausschuss eine Anhebung der laufenden Geldleistung für Tagespflegemütter und Tagespflegeväter.

Interessieren Sie sich näher für das Aktionsprogramm Kindertagespflege? Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Das Kreisjugendamt bedankt sich bei allen Menschen, die mit ihrem Einsatz und ihrem Engagement die Kindertagespflege im Landkreis Bad Dürkheim unterstützen.

Wir bedanken uns besonders bei allen Tagespflegemüttern und -vätern, die mit viel Herzblut und Engagement ihrer Tätigkeit nachgehen, die sich weiterbilden und flexibel jederzeit auf die Bedürfnisse der Eltern eingehen und die ihnen anvertrauten Kinder liebevoll betreuen.