Die Satzung des Landkreises Bad Dürkheim regelt das Verfahren der Kindertagespflege im Landkreis Bad Dürkheim. Sie benennt die Voraussetzungen zum Erwerb der Pflegeerlaubnis ebenso wie die Voraussetzungen zur Beantragung und Auszahlung der Förderleistung an die Sorgeberechtigten.
Die Satzung wurde 2016 erstellt. Eine Satzungsänderung erfolgte 2021.