Essensgeld in der Kindertagespflege

20.04.2022

Wieviel Essensgeld soll ich bezahlen? Wie hoch ist das Essensgeld? Wieviel Geld für das Essen ist angemesssen?

Das Essensgeld in der Kindertagespflege!

Das Essensgeld ist die einzige direkte Zahlung der Eltern an die Kindertagespflegepersonen im Landkreis Bad Dürkheim. Es orientiert sich an den Zahlungen, welche die Eltern auch in einer Kindertagesstätte/Krippe zahlen müssten. Nach einer Abfrage zur Höhe des Essensgeldes bei den Kindertagesstätten des Landkreises, haben wir einen durchschnittlichen Betrag von 3,40 € am Tag für eine warme Mahlzeit in der Kindertagespflege ermittelt.

Dieser Betrag ist eine Empfehlung an Eltern und Kindertagespflegemütter- und Väter und sollte für jeden Anwesenheitstag gezahlt werden. Der Betrag kann variieren, wenn es im Einzelfall Gründe gibt, die dies rechtfertigen, wie z.B. ein zusätzliches  tägliches Frühstück oder eine besondere Nahrung für Kinder mit Unverträglichkeiten. Der Betrag kann auch niedriger sein, wenn die Betreuungszeiten so vereinbart wurden, dass Ihr Kind an den Mahlzeiten nicht oder nur teilweise teilnimmt.

Landkreis Bad Dükheim
 
 

Das Programm wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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